Der Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischer Munition ist auf befriedetem Gelände ganzjährig für Personen ab 18 Jahre erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Verwendung der pyrotechnischen Munition eine dafür zugelassene Schreckschuss-Waffe benötigen. Zum Führen einer solchen Waffe außerhalb eines befriedeten Geländes benötigen Sie einen kleinen Waffenschein, welchen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Einen Vordruck können Sie sich hier herunterladen.
* Für den Erwerb und die Verwendung von Knallpatronen und Leuchtspurknallpatronen der Klasse PM-II benötigen Sie einen speziellen "Munitionserwerbsschein für Pyroknallpatronen".