Diese Feuerwerkskörper (Silvesterfeuerwerk) zählen in Deutschland zur Klasse 2 bzw. Kategorie F2 nach dem Sprengstoffgesetz und dürfen nur begrenzt verkauft und abgebrannt werden (Silvester oder mit Ausnahmegenehmigung).
Eine Lieferung kann unterjährig erst erfolgen, sobald uns eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes im Original vorliegt. Bitte holen Sie vor einer Bestellung zunächst diese schriftliche Genehmigung ein.
Die Abgabe ist nur an Personen über 18 Jahren zulässig.
Die angebotenen Feuerwerkskörper sind Gefahrgut der Klasse 1.4G, dessen Transport strengen Sicherheitsvorschriften unterliegt. Sie sollten die Ware daher während unserer Öffnungszeiten in Cleebronn abholen. Dabei kann auch eine Kurzeinweisung durch unsere erfahrenen Mitarbeiter erfolgen.
Barzahlung bei Abholung - Bitte beachten Sie, dass keine Kartenzahlung möglich ist.
Mit Erhalt der Ware ist der Kunde für die ordnungsgemäße Lagerung sowie den sachgemäßen Umgang und die Verwendung verantwortlich. Auf die Qualität der von Vorlieferanten bezogenen Waren haben wir keinen Einfluss. Eine Haftung für Schäden, die nach Erhalt der Ware durch unsachgemäße Lagerung oder Verwendung beim Empfänger oder Dritten entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
